Corona-Virustest bei Einreise der französischen Mosel in die Bundesrepublik Deutschland

02.03.2021
Aufgrund der erhöhten Anzahl registrierter Fälle von Covid-19, einschließlich der Verbreitung der sogenannten. 
"Südafrikanische" und "brasilianische" Versionen des Virus in der französischen Moselabteilung haben die deutschen 
Behörden die Abteilung mit dem höchsten Reiserisiko identifiziert. Ab dem 2. März 2021, 00.00 Uhr, ist Folgendes 
erforderlich, um die deutsch-französische Grenze in Richtung des französischen Departements Mosel zu überqueren 
und in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen:
- Bescheinigung über das negative Ergebnis des PCR-Tests oder Antigen-Tests, der innerhalb von 48 Stunden vor 
der Reise durchgeführt wurde;
- ausgefüllte elektronische Erklärung zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Die Maßnahme gilt für alle, die vom französischen Departement Mosel in die Bundesrepublik Deutschland 
einreisen möchten, einschließlich Grenzarbeiter, die täglich die deutsch-französische Grenze überschreiten. 
Nach Angaben der Präfektur Mosel sind keine Ausnahmen von diesen beiden Bedingungen vorgesehen.
Die Dienste öffentlicher und privater öffentlicher Verkehrsunternehmen im Grenzgebiet, einschließlich 
des Bus- und Straßenbahnverkehrs zwischen der Saar und der Mosel, werden eingestellt.

Das Außenministerium empfiehlt den bulgarischen Staatsbürgern in Frankreich, die eingeführten Vorschriften einzuhalten.
 
Bei Bedarf können sie die Botschaft der Republik Bulgarien in Paris unter der Telefonnummer 0033145518590 
oder während der arbeitsfreien Zeit unter der Telefonnummer 0033623180993 kontaktieren.
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